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Ein gewerbliches Angebot von iMMo75 aus Ötisheim · Handwerksbetriebe für Pforzheim und alle 28 Gemeinden im Enzkreis

Handwerkerim Enzkreis & in Pforzheim

Paket

Jährlicher Haus-Check

Heizung warten, Dachrinnen reinigen, Elektrik und Rauchmelder prüfen, jedes Jahr mit einem Klick.

Kleine Wartung verhindert große Schäden: Eine gewartete Heizung spart Energie und fällt seltener aus, freie Dachrinnen schützen die Fassade, und Rauchmelder müssen einmal im Jahr geprüft werden.

Wählen Sie aus, was jedes Jahr gemacht werden soll, und den Monat, der Ihnen passt. Wir erinnern Sie jedes Jahr per E-Mail. Mit einem Klick bestätigen Sie, dann fragen wir die Betriebe an. Die Erinnerung beenden Sie jederzeit mit einem Klick.

Paket anfragen

Was brauchen Sie?

Eine Anfrage, mehrere Betriebe. Für Sie ohne Kosten.

  1. Für jede angekreuzte Leistung fragen wir höchstens zwei passende Betriebe gleichzeitig an, zunächst ohne Namen, E-Mail und Telefon.
  2. Sagt ein Betrieb zu, bekommen Sie seine Kontaktdaten und er Ihre.
  3. Findet sich für eine Leistung niemand, meldet sich iMMo75 persönlich.

Auf Wunsch erinnern wir Sie jedes Jahr per E-Mail. Mit einem Klick fragen wir dann die Betriebe erneut an.

07041 814615
info@immo75.de

Leistungen *

Betriebe aus der Region

Jährliche Erinnerung

Ihre Kontaktdaten (sieht ein Betrieb erst, wenn er zusagt)

Telefon oder E-Mail, eins genügt. Mit E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung und sehen jederzeit, wo Ihre Anfrage steht.

Freiwillig

Für jede Leistung geht Ihre Anfrage an höchstens zwei passende Betriebe gleichzeitig, alles in Kopie an iMMo75 (info@immo75.de). Namen, E-Mail und Telefon sieht ein Betrieb erst, wenn er zusagt. Leistungen von iMMo75 bearbeiten wir selbst. Anfrage und Fotos löschen wir nach 180 Tagen. Wünschen Sie die jährliche Erinnerung, bestätigen Sie sie noch über den Link in unserer Bestätigungs-E-Mail. Dafür behalten wir nur Namen, Kontaktdaten, Ort, Gebäudeart und die gewählten Leistungen, bis Sie die Erinnerung mit einem Klick beenden. Bestätigen Sie sie nicht, löschen wir diese Angaben nach 30 Tagen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Unverbindlich. Sie müssen kein Angebot annehmen.

Förderung

Zuschüsse, die zu diesem Paket passen

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Für Arbeitskosten von Handwerkern in Ihrem Haushalt ziehen Sie 20 % direkt von der Einkommensteuer ab, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Das gilt auch für Mieter. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Material zählt nicht mit. Ausgenommen sind Arbeiten, für die Sie einen Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen bekommen.

Für energetische Maßnahmen am selbst genutzten Haus, das älter als zehn Jahre ist, etwa Dämmung, neue Fenster oder eine neue Heizung, gibt es einen eigenen Steuerbonus (§ 35c EStG): 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 % und 6 %), höchstens 40.000 € Steuerermäßigung je Haus oder Wohnung. Nötig sind eine Bescheinigung des Fachbetriebs und die Zahlung per Überweisung. Die Maßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.

Für dieselbe Maßnahme gibt es nur eines davon: den Zuschuss, den Steuerbonus nach § 35c oder den nach § 35a.

Geplant ist, den Steuerbonus für Handwerkerleistungen ab 2027 auf 15 % und höchstens 900 € im Jahr zu senken. So steht es im Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 (Bundestag, Drucksache 21/8235). Beschlossen ist das noch nicht (Stand 29. September 2026).

Stand 29.09.2026. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Für Ihren Fall fragen Sie Ihre Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Maßgeblich ist das Gesetz: § 35a EStG, Gesetze im Internet (öffnet ein neues Fenster). Weitere Quellen: § 35c EStG, Gesetze im Internet (öffnet ein neues Fenster), Bundesregierung, Einkommensteuerreform 2027 (Regierungsentwurf) (öffnet ein neues Fenster).

Ratgeber

Diese Wartung ist am Haus jedes Jahr fällig

Einmal im Jahr: Heizung warten lassen, Dachrinnen und Fallrohre reinigen, Rauchmelder prüfen, Außenwasserhähne vor dem Frost entleeren und Silikonfugen im Bad ansehen. In Baden-Württemberg sind Rauchmelder in Räumen Pflicht, in denen Personen schlafen, etwa Schlaf- und Kinderzimmern, und in den Fluren, die als Rettungsweg von dort dienen. Mit dem jährlichen Haus-Check erinnern wir Sie automatisch.

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