Kurz gesagt
Wer muss in Pforzheim und im Enzkreis den Gehweg von Schnee räumen und streuen, und bis wann?
In Baden-Württemberg müssen die Gemeinden innerorts Schnee räumen und bei Glätte streuen. Für die Gehwege übertragen sie diese Pflicht per Satzung auf die Anlieger, also auf Eigentümer und Besitzer wie Mieter. Bis wann geräumt sein muss, regelt die Satzung Ihrer Gemeinde: in Pforzheim werktags bis 6:30 Uhr und sonn- und feiertags bis 8 Uhr, in den Gemeinden des Enzkreises werktags meist bis 7 Uhr. Salz ist in den meisten Gemeinden verboten oder nur in Ausnahmen erlaubt. Mieter müssen nur räumen, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist. Wer nicht selbst räumen kann, braucht eine Vertretung oder einen Winterdienst. Die Arbeitskosten für einen Winterdienst ziehen Sie als haushaltsnahe Dienstleistung zu 20 % von der Einkommensteuer ab.
Wer muss in Baden-Württemberg räumen und streuen?
Nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg ist es Aufgabe der Gemeinden, Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage bei Schneeanhäufungen zu räumen und bei Schnee- oder Eisglätte zu bestreuen, im Rahmen des Zumutbaren (§ 41 Abs. 1). Für Gehwege können die Gemeinden diese Pflicht per Satzung ganz oder teilweise den Straßenanliegern auferlegen. Dasselbe gilt etwa für Flächen am Rand der Fahrbahn, wenn es auf keiner Straßenseite einen Gehweg gibt, für gemeinsame Rad- und Gehwege und für Fußwege (§ 41 Abs. 2).
Pforzheim und die Gemeinden des Enzkreises, deren Satzung wir gelesen haben, haben das getan. Anlieger sind danach die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke, die an der Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Mit Besitzern sind etwa Mieter und Pächter gemeint, so steht es zum Beispiel in der Satzung der Stadt Pforzheim (§ 2). Als Anlieger gilt auch, wessen Grundstück durch eine unbebaute Fläche der Gemeinde von der Straße getrennt ist, wenn der Abstand höchstens 10 Meter beträgt, bei besonders breiten Straßen höchstens die Hälfte der Straßenbreite (§ 41 Abs. 6 Straßengesetz).
In der Satzung darf die Gemeinde Auftausalz und andere Mittel, die der Umwelt schaden können, einschränken oder ganz ausschließen (§ 41 Abs. 4 Straßengesetz). Wer die Pflichten aus der Satzung nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig. In Pforzheim kann das eine Geldbuße bis 500 € kosten (§ 8 der Satzung).
Was regeln die Satzungen?
Die Satzungen in Pforzheim und im Enzkreis sind ähnlich aufgebaut, unterscheiden sich aber bei Uhrzeiten, Breiten und Streumitteln. Typisch sind diese Regeln:
- Uhrzeiten: Werktags muss der Gehweg meist bis 7 Uhr geräumt und gestreut sein, in Pforzheim schon bis 6:30 Uhr. Sonn- und feiertags gilt je nach Gemeinde 8, 8:30 oder 9 Uhr. Einige Gemeinden haben für den Samstag eine eigene, spätere Zeit. Abends endet die Pflicht um 20 oder 21 Uhr.
- Wiederholen: Fällt danach wieder Schnee oder wird es glatt, müssen Sie unverzüglich räumen und streuen, bei Bedarf auch mehrmals.
- Breite: meist mindestens 1 Meter, in einigen Gemeinden 1,2 oder 1,5 Meter, in Sternenfels drei Viertel der Gehwegbreite. Für jedes Hausgrundstück ist außerdem ein Zugang zur Fahrbahn zu räumen, in der Regel mindestens 1 Meter breit.
- Wohin mit dem Schnee: auf den restlichen Teil des Gehwegs und erst, wenn der Platz nicht reicht, an den Rand der Fahrbahn. Schieben Sie ihn nicht dem Nachbarn zu. Bei Tauwetter sind Rinnen und Straßeneinläufe freizumachen, damit das Wasser abfließen kann. Die Stadt Pforzheim weist darauf hin, dass Schnee nicht auf die Fahrbahn geschoben werden darf, sonst droht ein Bußgeldverfahren.
- Streumittel: Sand, Splitt oder anderes abstumpfendes Material. In den meisten Satzungen sind Salz und andere auftauende Mittel verboten oder nur in Ausnahmen erlaubt, etwa bei Eisregen, an Treppen oder auf Gefällstrecken. Einige Gemeinden beschränken Salz auf ein Mindestmaß, Maulbronn erlaubt es sparsam zusammen mit anderen Streumitteln. Stehen Bäume oder Sträucher am Gehweg, ist Salz dort nach vielen Satzungen ganz verboten.
- Mehrere Verpflichtete: Sind mehrere Personen für dieselbe Fläche zuständig, etwa in einem Mehrfamilienhaus, müssen sie gemeinsam dafür sorgen, dass geräumt wird. Die meisten Satzungen lassen sie dafür gemeinsam haften.
- Hinterlieger: Liegen Grundstücke hintereinander oder haben sie eine gemeinsame Zufahrt, gilt die Pflicht gemeinsam für den Gehweg vor dem Grundstück, das an der Straße liegt.
- Gehweg nur auf einer Seite: Dann sind die Anlieger auf dieser Seite zuständig. Gibt es keinen Gehweg, ist ein Streifen am Rand der Fahrbahn zu räumen, je nach Gemeinde 1 bis 2 Meter breit. In Eisingen, Kämpfelbach und Maulbronn wechseln sich in Straßen ohne Gehweg die geraden und die ungeraden Hausnummern jedes Jahr ab.
- Eckgrundstücke: Eigene Regeln dafür enthalten die Satzungen, die wir gelesen haben, nicht. Fragen Sie im Zweifel im Rathaus, ob Sie an beiden Straßen räumen müssen.
Maßgeblich ist immer die Satzung Ihrer Gemeinde in der geltenden Fassung. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie im Rathaus nach.
Welche Zeiten gelten in Ihrer Gemeinde?
Bis zu diesen Uhrzeiten muss der Gehweg geräumt und gestreut sein. So steht es in den Satzungen, die wir am 2. Oktober 2026 auf den Seiten der Gemeinden gefunden und gelesen haben. Viele davon sind älter. Ob es inzwischen eine neuere Fassung gibt, erfahren Sie im Rathaus. In den Satzungen von Ölbronn-Dürrn und Wimsheim steht „werktags von 7 Uhr“ statt „bis“, fragen Sie dort bitte nach.
- Pforzheim: werktags bis 6:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr (Satzung vom 12. September 1989, zuletzt geändert am 14. November 2006)
- Birkenfeld: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr (Satzung vom 27. Dezember 1989)
- Eisingen: montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr (Satzung vom 17. November 2010, geändert am 27. September 2023)
- Engelsbrand: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr (Satzung vom 4. September 2013)
- Friolzheim: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr (Satzung vom 4. Dezember 1989)
- Heimsheim: montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr (Satzung der Stadt, ohne Datum im Dokument)
- Illingen: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr (Satzung vom 19. Dezember 1989)
- Ispringen: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr (Satzung vom 12. Oktober 1989)
- Kämpfelbach: montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr (Satzung vom 16. November 2021)
- Keltern: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr (Satzung vom 14. November 1989, geändert am 4. Dezember 2001)
- Kieselbronn: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr (Satzung vom 22. September 2021)
- Knittlingen: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr (Satzung vom 21. November 1989, geändert am 11. Dezember 2001)
- Königsbach-Stein: montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr (Satzung vom 23. Februar 2010, nicht amtliche Lesefassung)
- Maulbronn: montags bis samstags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr (Satzung vom 5. Mai 2022)
- Mönsheim: montags bis samstags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr (Satzung vom 5. Februar 1999)
- Mühlacker: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr (Satzung vom 13. Juni 1989, zuletzt geändert am 1. Oktober 2002)
- Neuenbürg: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr (Satzung vom 28. September 2006)
- Neuhausen: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr (Satzung vom 14. November 1989, geändert am 20. November 2001)
- Neulingen: Satzung bei der Gemeinde erfragen (Seite der Gemeinde Neulingen)
- Niefern-Öschelbronn: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr (Satzung vom 21. November 1989)
- Ölbronn-Dürrn: laut Satzung „werktags von 7:00 Uhr“, sonn- und feiertags bis 8 Uhr (Satzung vom 9. November 1989)
- Ötisheim: Satzung bei der Gemeinde erfragen (Satzungen der Gemeinde Ötisheim)
- Remchingen: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr (Satzung vom 12. Oktober 1989)
- Sternenfels: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr (Satzung vom 17. November 1989)
- Straubenhardt: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr (Satzung vom 21. Oktober 2009)
- Tiefenbronn: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr (Satzung vom 15. Dezember 1989)
- Wiernsheim: montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr (Satzung vom 14. März 2019)
- Wimsheim: laut Satzung „werktags von 7.00 Uhr“, sonn- und feiertags bis 8 Uhr (Satzung vom 5. Dezember 1989)
- Wurmberg: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr (Satzung vom 27. November 1989)
Mieter oder Vermieter: Wer muss räumen?
Nach den Satzungen sind Eigentümer und Besitzer verpflichtet. Zwischen Vermieter und Mieter kommt es auf den Mietvertrag an. Nach Angaben des Deutschen Mieterbunds ist in der Regel der Vermieter zuständig. Mieter müssen nur räumen, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Eine Regelung nur in der Hausordnung reicht nicht aus.
Sind in einem Mehrfamilienhaus laut Mietvertrag die Mieter zuständig, räumen und streuen sie abwechselnd. Geräte und Streumaterial stellt der Vermieter. Übernimmt ein Hausmeisterservice oder ein gewerblicher Winterdienst die Arbeit, kann der Vermieter die Kosten als Betriebskosten umlegen, wenn das im Mietvertrag geregelt ist.
Ein beauftragter Dienst nimmt dem Vermieter die Verantwortung gegenüber seinem Mieter nicht ab. Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden: Ein Wohnungseigentümer, der seine Wohnung vermietet, haftet grundsätzlich, wenn sein Mieter auf einem Weg der Wohnanlage bei Eisglätte stürzt, weil nicht ordentlich geräumt und gestreut war. Die Räum- und Streupflicht gehört zu seinen Pflichten aus dem Mietvertrag. Hatte die Eigentümergemeinschaft eine Firma mit dem Winterdienst beauftragt, muss er für deren Verschulden einstehen wie für eigenes (Urteil vom 6. August 2025, VIII ZR 250/23).
Was gilt bei Urlaub, Krankheit oder Beruf?
Eine Ausnahme für Zeiten, in denen Sie verreist, krank oder bei der Arbeit sind, sehen die Satzungen, die wir gelesen haben, nicht vor. Wer nicht selbst räumen kann, sorgt deshalb für eine Vertretung, etwa durch Nachbarn oder Angehörige, oder beauftragt einen Winterdienst. Für Mieter, die laut Mietvertrag zuständig sind, schreibt der Deutsche Mieterbund: Wer beruflich oder wegen Krankheit verhindert ist, muss sich um eine Vertretung kümmern.
Wer älter ist und nicht mehr selbst räumen kann, fragt mit dem Paket „Sicher wohnen im Alter“ Winterdienst, Alltagshilfe und kleine Reparaturen mit einer Anfrage an.
Wer haftet, wenn jemand stürzt?
Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Körper oder die Gesundheit eines anderen verletzt, muss den Schaden ersetzen (§ 823 Abs. 1 BGB). Stürzt jemand, weil an der Stelle nicht geräumt oder gestreut war, kann er deshalb unter Umständen Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Hat er sich leichtfertig und bewusst auf das Glatteis begeben, kann ihm nach Angaben des Deutschen Mieterbunds ein Mitverschulden angerechnet werden.
Prüfen Sie deshalb Ihre Haftpflichtversicherung. Nach Angaben der Verbraucherzentrale zahlt bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus die private Haftpflichtversicherung, bei vermieteten Gebäuden die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Haben Mieter die Streupflicht, greift auch deren private Haftpflichtversicherung. Ob Ihr Schutz passt, prüft auf Wunsch ein Versicherungsmakler aus der Region.
Wie beauftragen Sie einen Winterdienst?
Einen Hausmeisterservice mit Winterdienst aus Ihrer Gegend fragen Sie über Handwerker im Enzkreis mit einer Anfrage an, für Sie kostenlos. Klären Sie mit dem Dienst vorher:
- Welche Flächen er räumt und streut: Gehweg, Zugang zum Haus, Wege zu Mülltonnen und Garage
- Bis wann er fertig ist, passend zu den Zeiten in Ihrer Satzung, auch samstags, sonn- und feiertags
- Welche Streumittel er verwendet, passend zu den Vorgaben Ihrer Gemeinde
- Wie oft er bei anhaltendem Schneefall wiederkommt
- Ob er die Haftung für das Räumen übernimmt und wie er dafür versichert ist
Fragen Sie am besten im Herbst an, bevor der erste Schnee fällt.
Was kostet ein Hausmeisterservice?
Richtwerte zur Orientierung, kein Angebot. Die Spannen fassen öffentlich zugängliche Angaben der genannten Quellen zusammen, Stand 29. September 2026. Es sind bundesweite Werte, keine Preise aus Pforzheim oder dem Enzkreis. Was Ihr Vorhaben kostet, hängt von Zustand, Umfang, Material und Zugang ab und kann deutlich abweichen. Was enthalten ist, etwa Mehrwertsteuer, Gerüst oder Entsorgung, steht direkt bei jedem Wert. Verbindlich ist nur das schriftliche Angebot eines Betriebs. Keine Preisempfehlung an Handwerksbetriebe: Jeder Betrieb kalkuliert seine Preise selbst, und die Zahlen stammen nicht aus Angeboten oder Aufträgen der Betriebe, die bei uns mitmachen. Nach dem 31. März 2027 zeigen wir die Beträge nur, wenn sie neu geprüft sind.
| Leistung | Richtwert | Einheit | Inhalt und Quelle |
|---|---|---|---|
| Hauswart im Mehrfamilienhaus, Vergleichswert aus Betriebskostenabrechnungen | 0,21 bis 0,37 € | je m² Wohnfläche und Monat | Bundesweite Werte des Betriebskostenspiegels für das Abrechnungsjahr 2024, so wie sie Mietern abgerechnet wurden; der Bericht nennt zwei Werte. Bei 600 m² Wohnfläche sind das etwa 125 bis 220 € im Monat.Quelle: Deutscher Mieterbund, Stand 13.01.2026 |
Was die Kosten treibt
- Beim Winterdienst Länge und Fläche des Gehwegs und frühe Räumzeiten, in Pforzheim werktags bis 6:30 Uhr.
- Handarbeit oder Maschine.
- Ob der Dienst die Haftung für das Räumen übernimmt.
- Größe des Hauses, Umfang der Aufgaben und wie oft jemand kommt.
- Einsätze an Sonn- und Feiertagen.
Förderung und Steuer
Für Hausmeisterservice und Winterdienst auf dem Gehweg ziehen Sie 20 % der Arbeitskosten von der Einkommensteuer ab, höchstens 4.000 € im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG), wenn Sie per Überweisung zahlen. Das gilt auch für Mieter über die Nebenkostenabrechnung.
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Förderstelle, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Zuschuss und Steuerbonus gibt es für dieselbe Maßnahme nicht zusammen. Für Ihren Fall fragen Sie einen Energieeffizienz-Experten, bei der Steuer Ihre Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
- Deutscher Mieterbund: Betriebskostenspiegel für das Abrechnungsjahr 2024 (über baulinks.de), Stand 13.01.2026
- Stadt Pforzheim: Satzung über die Anliegerpflichten (Räumen und Streuen), Fassung 2006
- § 35a EStG, Gesetze im Internet, abgerufen September 2026
- Eigene Zusammenstellung einzelner Werte, gerundet; Nettowerte mit 19 % Mehrwertsteuer umgerechnet, wo es dabeisteht.
Können Sie den Winterdienst von der Steuer absetzen?
Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege, Reinigung, Hausmeister- und Winterdienst oder einen Umzug ziehen Sie 20 % der Arbeitskosten direkt von der Einkommensteuer ab, höchstens 4.000 € im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Das gilt auch für Mieter über die Nebenkostenabrechnung. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung.
Stand 29.09.2026. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Für Ihren Fall fragen Sie Ihre Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Maßgeblich ist das Gesetz: § 35a EStG, Gesetze im Internet.
Der Steuerbonus kann auch für den Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg vor Ihrem Grundstück gelten. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch Dienste jenseits der Grundstücksgrenze auf öffentlichem Grund begünstigt sein können, wenn sie sonst üblicherweise von Familienmitgliedern erledigt werden und in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt stehen (Urteil vom 20. März 2014, VI R 55/12). Mehr dazu im Beitrag „Handwerkerkosten absetzen“.
Gut zu wissen
Diese Übersicht ist allgemein gehalten und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Satzung Ihrer Gemeinde in der geltenden Fassung. Bei Streit beraten Eigentümer und Vermieter die Vereine von Haus & Grund, Mieter der Mieterverein, nach einem Unfall auch ein Anwalt.
Quellen
- § 41 Straßengesetz für Baden-Württemberg: Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht, Landesrecht Baden-Württemberg, Fassung vom 12. November 2020, gültig ab 1. Januar 2021, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Streupflicht-Satzung der Stadt Pforzheim (Stadtrecht 1.11), Stadt Pforzheim, Satzung vom 12. September 1989, zuletzt geändert am 14. November 2006, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Winterdienst 2022: Schneeräumen und Streuen von Gehwegflächen durch Anlieger, Stadt Pforzheim, Stand 28. Oktober 2022
- Winterdienst bei Eis und Schnee, Deutscher Mieterbund, Stand 7. Januar 2026
- Schnee, Eis, Glätte: Ihre Pflichten und sinnvolle Versicherungen, Verbraucherzentrale, Stand 8. Januar 2026
- Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für die Folgen des Sturzes eines Mieters bei Eisglätte (Urteil vom 6. August 2025, VIII ZR 250/23), Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 187/2025, Stand 15. Oktober 2025
- § 823 BGB, Schadensersatzpflicht, Gesetze im Internet, abgerufen am 2. Oktober 2026
- § 35a EStG, Gesetze im Internet, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Urteil vom 20. März 2014, VI R 55/12: Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung, Bundesfinanzhof, abgerufen am 2. Oktober 2026
Eigene Zusammenfassung von Handwerker im Enzkreis. Maßgeblich sind die Texte der Quellen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Der nächste Schritt
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben einmal. Wir geben die Anfrage an Betriebe, die in Ihrer Gemeinde arbeiten, für Sie kostenlos. Lieber anrufen? 07041 814615
Winterdienst anfragenPassende Handwerker
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Über den Autor: Jens Stumpp
Seit 2002 Immobilienmakler in Pforzheim und im Enzkreis, Inhaber von iMMo75 aus Ötisheim. Bei Besichtigungen und Verkäufen sieht er immer wieder, was an Häusern ansteht und was es kostet. Mehr über uns
Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Förderbeträge gelten mit dem angegebenen Stand. Ob und in welcher Höhe Sie gefördert werden, entscheidet die Förderstelle, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Zuschuss und Steuerbonus gibt es für dieselbe Maßnahme nicht zusammen.